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Auszug - Bebauungsplan Nr. 127 - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
21/1150-04 Bebauungsplan Nr. 127 - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1150
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1150-03 und bittet Herrn Hots um weitere Ausführungen.

Herr Hots berichtet, dass aufgrund der im Verfahren eingegangenen Stellungnahme des Landkreises Ammerland beschlossen wurde, eine erneute Auslegung aufgrund der Ergänzung des Lärmschutzgutachtens und der daraus ergebenen Änderung der Planzeichnung durchzuführen. Ebenso sei beschlossen worden, die Möglichkeiten des § 4 a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB in Anspruch zu nehmen, sodass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung Stellungnahmen abgegeben werden konnten und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage reduziert wurden. Während der erneuten öffentlichen Auslegung seien keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen; es kamen lediglich redaktionelle Hinweise seitens des Landkreises, sodass der Bebauungsplan samt Begründung nunmehr als Satzung beschlossen werden könne.
 


Beschlussvorschlag an den Rat:

Den Abwägungsvorschlägen zur ersten öffentlichen Auslegung nach § 3 II BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4 II BauGB sowie zur erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4a III BauGB wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 127 – Ecke im Bereich Kuhlenstraße / An der Hössen – mit örtlichen Bauvorschriften – im Verfahren nach § 13a - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 131. Änderung (Berichtigung) angepasst.
 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.