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Auszug - 133. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 66C - Spedition Grüßing - Zum Herrenberg, Moorburg -Abwägung - Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
22/1215-01-01 133. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 66C - Spedition Grüßing - Zum Herrenberg, Moorburg -Abwägung - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1215-01
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1215-01-01 und bittet Frau von Lewen, NWP, um weitere Ausführungen.

Frau von Lewen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen vor. Aufgrund einer Flächen-und Gebäudeoptimierung, initiiert durch den Vorhabenträger, sei nunmehr eine Gebäudehöhe von 22,60m geplant (im Vorentwurf max. 21,00m). Frau Lewen schlägt vor, die maximale Höhe innerhalb des Plangebietes auch auf 23,00m festzusetzen, da die Lage direkt an der Autobahn städtebaulich für das Ortsbild unkritisch sei.  

Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel erläutert Frau von Lewen, dass die überplanten Grünstukturen kompensiert würden.

Der Ausschussvorsitzende gibt den Vorsitz für einen Redebeitrag an Ratsherr Hots ab.

Ratsherr Schneider merkt an, dass zwar zunächst eine Höhe von 21,00m beschlossen worden sei, seines Erachtens aber hier auch die wirtschaftlich bessere Ausnutzung durch die Erhöhung in die Überlegungen einspielen sollte. Aufgrund der Lage des Plangebietes an der Autobahn spricht er sich für die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe von 23,00m aus.  

Der Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe wird von den Ausschussmitgliedern zugestimmt. Es wird jedoch von den Ratsherren Töpfel und Kroon verdeutlicht, dass es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele, bei dem das konkete Vorhaben bekannt sei. In Angebotsbebauungsplänen sollte weiterhin das übliche Maß als maximale Gebäudehöhe eingehalten werden.


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 133. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 66C - Spedition Grüßing - sowie der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig