Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt Westerstede bereitgestellt.
Sachverhalt:Der Aufstellungsbeschluss des Bauleitplanverfahrens wurde durch den Verwaltungsausschuss am 05.07.2022 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss vom 21.06.2022 gefasst.
Zum Inhalt des Aufstellungsbeschlusses wird auf die Ursprungsvorlage verwiesen.
Zwischenzeitlich hat eine Vermessung des Geländes stattgefunden und der Vorhabenträger hat erste Zeichnungen zum Vorhaben beigebracht. Das Planungsbüro NWP, Oldenburg, wurde daraufhin gebeten, die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes anzufertigen, die in der Ausschusssitzung vorgestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Ziele der Planung zu informieren.
Es wird gebeten, den Verfahrensbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:Keine. Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Verfahrens. Anlage/n:
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