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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 133. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 66C - Spedition Grüßing - sowie der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Sachverhalt:Für das oben genannte Bauleitplanverfahren wird derzeit vom 26.07.2023 bis einschließlich 09.08.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen können neben der Einsicht im Rathaus auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 11.08.2022 gegeben.
Nach Fristende wird das Planungsbüro NWP schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.
Die Beschlussvorlage wird ggf. ergänzt.
Ergänzung 16.08.2023 Die Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wurde als Anlage beigefügt. Das Lärmgutachten wird bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses entsprechend den Anregungen des Landkreises Ammerland überarbeitet.
In der Sitzung des Bauausschusses ist weiterhin über die Gebäudehöhe zu diskutieren. Die ursprünglich den Vorentwurfsunterlagen basierende und mit dem Bauausschuss abgestimmte Höhe des Hochregallagers lag bei 21m. Durch eine Objektanpassung sei nunmehr eine Höhe von 22,596m (gerundet 23m) im Bebauungsplan erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Verfahrens
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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