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Auszug - Bebauungsplan Nr. 66 D - Erweiterung Industriegebiet Moorburg - im Verfahren nach § 13a BauGB - Abwägung- Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
22/1366-01 Bebauungsplan Nr. 66 D - Erweiterung Industriegebiet Moorburg - im Verfahren nach § 13a BauGB - Abwägung- Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1366
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1366-01 und bittet Frau von Lewen um weitere Ausführungen.

Frau von Lewen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen vor. Im Ergebnis sei festzustellen, dass aufgrund der Eingabe des Landkreises Ammerland die erforderlichen Gutachten zu der Entwässerung und zu den Emissionen noch zu erstellen seien; entsprechende Aufträge für die Erstellung seien bereits vergeben worden. Die Gutachten sowie der Entwurf des Bebauungsplanes würden voraussichtlich zum Verwaltungsausschuss Ende September zur Beschlussfassung vorgelegt, damit dann die vollständigen Unterlagen beschlossen werden könnten.

Der Ausschussvorsitzende Schneider betont, dass der Neueigentümer der angrenzenden Hofstelle (Zu den Wiesen) bereits über die gewerblichen Entwicklungen in dem Plangebiet informiert wurde.
 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: 

Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 D - Erweiterung Industriegebiet Moorburg - im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 136. Änderung (Berichtigung) angepasst.
 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig