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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 D - Erweiterung Industriegebiet Moorburg - im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 136. Änderung (Berichtigung) angepasst. Sachverhalt:
Für den oben genannten Bebauungsplan wird derzeit vom 26.07.2023 bis einschließlich 09.08.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen können neben der Einsicht im Rathaus auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 11.08.2022 gegeben.
Nach Fristende wird das Planungsbüro NWP schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.
Die Beschlussvorlage wird ggf. ergänzt.
Ergänzung 17.08.2023 Die Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wurde als Anlage beigefügt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass seitens des Landkreises Ammerland noch Gutachten zur Lärmsituation sowie zur Obenflächenentwässerung als erforderlich angesehen werden. Die Verwaltung hat beide Gutachten bei entsprechenden Fachplanern angefordert; Ergebnisse können jedoch noch nicht zur Sitzung präsentiert werden, sodass vorgeschlagen wird, den Beschluss für das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB im Verwaltungsausschuss Ende September zu fassen. Es wird davon ausgegangen, dass beide Sachverhalte ohne großen gutachterlichen Aufwand lösbar sind; zur Oberflächenentwässerung lässt sich bereits aussagen, dass eine gedrosselte Abgabe in den vorhandenen südlich des Plangebietes gelegenen Wasserzug angedacht ist.
Ergänzung 30.08.2023 Nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger kann die o.g. Beschlussfassung des Entwurfs noch bis in den Dezember Verwaltungsausschuss verschoben werden. Sollten die Unterlagen vorher vorgelegt werden, wird die Beratungsfolge entsprechend korrigiert. Die Beratungsfolge wurde angepasst.
Ergänzung 11.12.2023 Die o.g. Unterlagen liegen nunmehr vor. Die Planzeichnung wurde um die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens ergänzt und beigefügt. Das Grobkonzept der Entwässerungsplanung liegt ebenfalls der Vorlage als Anlage bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Verfahrens. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (nachgereicht 17.08.2023) Bebauungsplanentwurf (nachgereicht 11.12.2023 Grobkonzept Entwässerung (nachgereicht 11.12.2023)
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