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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 126 - Halsbek Ost Erweiterung- mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13b BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Sachverhalt:
Für den oben genannten Bebauungsplan wurde vom 29.07.2022 bis einschließlich 15.08.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten neben der Einsicht im Rathaus auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 18.08.2022 gegeben.
Nach Fristende wird das Planungsbüro NWP schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.
Anmerkungen der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, die örtlichen Bauvorschriften für einen Teilbereich des Bebauungsplanes neu festzulegen. Explizit handelt es sich um den Bereich der ersten Baureihe angrenzend zur Straße „Osterende“, da dieser Bereich von „Außen“ wahrgenommen werden kann und somit die Gestaltung des Ortseingangs-/ausgangs Halsbeks prägt. Hier wird für die Dachgestaltung vorgeschlagen, lediglich Sattel- und Krüppelwalmdächer zuzulassen; im übrigen inneren Bereich könnten dann auch Walmdächer zugelassen werden.
Ergänzung 26.08.2022 Die Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wurde beigefügt. Im Ergebnis wird festgehalten, dass: - Ein Oberflächenentwässerungskonzept kurzfristig in Auftrag gegeben wird. Ziel sollte eine gedrosselte Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in das bestehende Regenwasserkanalsystem sein. - Eine Ausbreitungsberechnung der landwirtschaftlichen Imissionen wird kurzfristig beauftragt. - Ein Verkehrslärmgutachten der Straße „Osterende“ wird kurzfristig in Auftrag gegeben. - Von der Abstimmung mit dem Land bzgl. der Bauverbotszone der Kreisstraße „Osterende“ kann voraussichtlich in der Sitzung berichtet werden.
Aufgrund der noch ausstehenden Unterlagen wurde die Beratungsfolge angepasst. Nunmehr wird die Vorlage dem Verwaltungsausschuss am 04.10.2022 vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen – Vorhabenträger ist die SEG.
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