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Beschlussvorschlag:Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 134. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 128 - Klinikzentrum Westerstede sowie den Begründungen nebst dem gemeinsamen Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Sachverhalt:Für die oben genannte Bauleitplanung wurde vom 03.07.2023 bis einschließlich 28.07.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungs- und Feststellungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 28.07.2023 gegeben worden. In dem Schreiben wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange ebenfalls aufgefordert, sich zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Im Vorfeld der o.g. frühzeitigen Beteiligung wurde am 25.05.2023 eine Informationsveranstaltung im Forum der Oberschule durchgeführt. Die Resonanz seitens Bürgerinnen und Bürger fiel recht gering aus. Vorwiegend waren Anlieger der „Achternstraße“ anwesend, die Bedenken hinsichtlich der Verkehrssituation äußerten.
Während der frühzeitigen Beteiligung ging eine private Stellungnahme ein, in der die verkehrlichen Auswirkungen der Umstrukturierung der Klinikzentrums auf den Bereich „Achternstraße“/“Mozartstraße“/“Am Stubben“ thematisiert und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation geäußert wurden. Die einzelnen Punkte wurden bereits mit dem Landkreis Ammerland erörtert und von dort insbesondere die Entkopplung der Verkehre zugesagt: Die verkehrliche Erreichbarkeit der Ammerlandklinik sowie der Kita und der Fachärzte wird zukünftig nur noch über die „Lange Straße“ sowie über die Straße „An der Hössen“ stattfinden. Durch Heckenplanzungen und technische Anlagen (versenkbarer Poller oder Schranke) wird die Erreichbarkeit über die Mozartstraße/Am Stubben auf das Grundstück der Ammerlandklinik eingeschränkt, sodass es keine „Schleichwege“ zum Klinikbereich geben kann; Notzufahrten werden sichergestellt. Der Bebauungsplan wird hier entsprechende Maßnahmen festsetzen. Die konkrete Umsetzung erfordert jedoch einen gewissen Vorlauf für die ortsansässigen Dienstleister (Ärztehaus, Kindergarten, etc.); vermutlich wird man die Bauphase auch noch gesondert betrachten müssen.
Seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind im Verfahren Stellungnahmen eingegangen, die der anliegenden Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu entnehmen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung vorschlägt, sich insbesondere zu den Themen „Oberflächenentwässerung“ und „Lärm“ auf den Grundsatz der planerischen Zurückhaltung zu berufen und lediglich die Grundaussagen der jeweiligen Gutachten in die Planunterlagen aufzunehmen. Die vollständigen Gutachten würden erst auf Zulassungs-/Baugenehmigungsebene erforderlich werden, wenn die Objektplanung, die sich teils noch ändern wird/kann, feststeht. Hinsichtlich des Hubschrauberlandeplatzes sowie den von dort ausgelösten Immissionen darf erwähnt werden, dass für die Anlegung und Betrieb des Platzes ein gesondertes luftfahrtrechtliches Verfahren erforderlich ist, sodass dieser nicht Bestandteil der vorliegenden Bauleitplanung ist, sondern lediglich eine nachrichtliche Übernahme darstellt.
Darüber hinaus wurde seitens des Landkreises und des betreuenden Architekturbüros „Alkewitz“ vorgeschlagen, den Höhenbezugspunkt für den Neubau von der Mitte des Geltungsbereiches an die „Lange Straße“ zu versetzen, um die konkrete optische Wahrnehmung der Gebäudehöhe widerzuspiegeln. Des Weiteren hätte dies auch Vorteile für den gebäudebezogenen vorbeugenden Hochwasserschutz, was vom Land Niedersachsen als Förderstelle so eingefordert wurde. Hierrüber sowie über die eingegangenen Stellungnahmen kann in der Sitzung ggf. weiter berichtet werden.
Die Verwaltung hat Herrn Thomas Kappelmann, erster Kreisrat Landkreis Ammerland, gebeten, in der Sitzung des Bauausschusses den aktuellen Planungsstand des Projektes vorzustellen und ggf. zur Beantwortung von Nachfragen bereitzustehen.
Es wird gebeten, den Auslegungsbeschluss zu fassen, um kurzfristig das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens werden vom Landkreis Ammerland übernommen.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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