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Vorlage - 22/1239  

 
 
Betreff: 48. Flächennutzungsplanänderung - Bebauungsplan Nr. 68 Teilbereiche A und B - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - Abwägung- Zusammenführung der Teilbereiche des Bebauungsplanes 68 - Feststellungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/0980
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
21.06.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
12.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.

 

Die Teilbereiche A und B des Bebauungsplanes Nr. 68 - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen – werden zusammengeführt.

 

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 68 – Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die öffentliche Auslegung des Verfahrens - 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes 68 - wurde im Zeitraum vom 20.08.2021 bis einschl. 21.09.2021 durchgeführt. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 in zwei Teilbereiche zu teilen und den Teilbereich A erneut auszulegen. Der Teilbereich B wurde zunächst zur weiteren planungs- und eigentumsrechtlichen Klärung zurückgestellt; es wird auf die Vorlagen Nr. 21/0980-01 bis 03 verwiesen.

 

Die erneute Auslegung des Teilbereichs B wurde im Bauausschuss am 25.04.2022 vorberaten, durch den Verwaltungsausschuss am 26.04.2022 beschlossen und vom 20.05.2022 bis einschließlich 07.06.2022 durchgeführt. Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Vorwiegend handelte es sich hier um die Erweiterung der straßenseitigen überbaubaren Grundstücksfläche, Änderungen zu Maßnahmen zum passiven Schutz vor Verkehrslärm und zu Ausführungen der Oberflächenentwässerung.

Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de  unter der Rubrik:  Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.

 

Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 07.06.2022 gegeben.

 

Nach Fristende wird das Planungsbüro NWP schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.

 

Ergänzung 10.06.2022

Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht eingegangen. Aus den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben sich keine Änderungen ergeben, die eine erneute Auslegung erfodern. Die entsprechende Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wurde beigefügt.

 

Ergänzuung 11.07.2022

Eine verspätete Stellungnahme der Autobahn GmbH ist eingegangen, die als Anlage angefügt ist. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen.

Die Fläche der Ersatzaufforstung wurde seitens des Vorhabenträgers mitgeteilt. Es handelt sich um eine Teilfläche entlang eines bestehenden Waldes im Ortsteil Torsholt mit ca. 0,25ha Größe. Die Lage ist dem untenstehenden Plan zu entnehmen.

Weiterhin wurde das Gesamtdokument eingefügt.

 

Lageplan Ersatzaufforstung

 

 

 

http://stwallris.stwstadm.local/ai/___tmp/tmp/45-1812536/TYeGs7qHE59zVJYjkUb79pAxNBHM8ESA014XWm4t/vbFtYWWA/73-Dateien/image001.png

 

Zur zeitlichen Beratungsfolge der Bauleitplanung ist zu erwähnen, dass es seitens der Verwaltung beabsichtigt ist, die beiden Teilbereiche zur besseren Lesbarkeit wieder in einem Planwerk zusammenzuführen und beide Planungen innerhalb einer Sitzung abschließend zu beraten und als Satzung zu beschließen bzw. den Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung zu fassen.

Die Vorbereitung des Satzungs- bzw. des Feststellungsbeschlusses für den Teilbereich A und der FNP-Änderung hat bereits durch die Beschlussvorlage Nr. 21-0980-02 stattgefunden und wird durch diese Vorlage mit dem Zusatz der Zusammenführung der Teilbereiche nochmals durch den Verwaltungsausschuss bestätigt und anschließend durch den Rat beschlossen.

Die Tabellen mit Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen der Auslegung des Gesamtplanes aus dem August 2021 sowie die entsprechenden Tabellen der erneuten Auslegung des Teilbereiches A sind dieser Vorlage vollständigkeitshalber ebenfalls beigefügt und sind entsprechend Bestandteil des Satzungs- und des Feststellungsbeschlusses.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2022

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

3.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

3.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

551120.427100

 


Anlage/n:

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen F48 + B 68, Auslegung August 2021

 

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen B 68 Teilbereich A, Träger öffentlicher Belange und Verbände, erneute Auslegung

 

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen B 68 Teilbereich B, erneute Auslegung, nachgereicht 10.06.2022.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Westerstede_BP68_48FNP_Abwaegung_20211118 - Auslegung August 2021 (304 KB)      
Anlage 2 2 BP68_Abwaegung_220126_Verbaende - erneute Auslegung TB A (20 KB)      
Anlage 3 3 BP68_Abwaegung_220126_TOeB(1) - Erneute Auslegung Teilbereich A (134 KB)      
Anlage 4 4 Westerstede_BP 68_Abwaegung 220609 (38 KB)      
Anlage 5 5 WstB68 Gesamtdokument (1296 KB)      
Anlage 6 6 Verspätete Stellungnahme Abwaegung Autobahn GmbH (210 KB)      
Stammbaum:
21/0980   48. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 68 - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - Wiederaufnahme des Verfahrens - erneute öffentliche Auslegung   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0980-01   48. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 68 - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - Abwägung- Teilung des Geltungsbereichs in Teilbereiche - erneute öffentliche Auslegung   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0980-02   48. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 68 Teilbereich A- Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - Abwägung- Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0980-03   Bebauungsplan Nr. 68 - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen, Teilbereich B- erneute öffentliche Auslegung   Bauamt   Beschlussvorlage
22/1239   48. Flächennutzungsplanänderung - Bebauungsplan Nr. 68 Teilbereiche A und B - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - Abwägung- Zusammenführung der Teilbereiche des Bebauungsplanes 68 - Feststellungsbeschluss - Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage