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Vorlage - 21/0981-04  

 
 
Betreff: 129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 125 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung- Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/0981
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
29.08.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 129. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 124 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 


Sachverhalt:

 

Für die oben genannte Bauleitplanung wurde vom 22.12.2021 bis einschließlich 12.01.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de  unter der Rubrik:  Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.

 

Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 18.01.2022 gegeben. In dem Schreiben wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange ebenfalls aufgefordert, sich zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Der Landkreis Ammerland hat in seiner Stellungnahme unter anderem die Aktualisierung des Verkehrslärmgutachtens sowie die Erstellung eines Gewerbelärmgutachtens und Oberflächenentwässerungsgutachtens gefordert.

Mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, fanden Abstimmungsgespräche bzgl. des Kreuzungspunktes „Kleinburgforder Straße / Ammerlandallee“ statt. Zunächst wurde seitens der Behörde ein umfassendes Gutachten und ein eventueller Vollausbau des Knotenpunktes gefordert. Nach den Gesprächen hat sich die Landesbehörde neu positioniert und lediglich bauliche Maßnahmen auf der Kleinburgforder Straße gefordert, sodass diese für den Schwerlastverkehr nicht mehr attraktiv sei; die Planunterlagen werden diesbezüglich ergänzt. Vorsorglich sollten die Flächen der ehemaligen Bahntrasse nach Ansicht der Verwaltung jedoch im Eigentum der Stadt Westerstede verbleiben, um auf mögliche zukünftige Entwicklungen reagieren zu können.

 

Im Übrigen sind zwei private Stellungnahmen, darunter eine gemeinsame Stellungnahme der Dorfgemeinschaft, des Bezirksvorstehers sowie eines ehemaligen Ratsherrn, die als öffentliche Stellungnahme gewertet wird, und eine Stellungnahme eines Umweltverbandes (ebenfalls öffentlich), eingegangen.

In der gemeinsamen Stellungnahme wurde gefordert, auf eine durchgängige gewerbliche Erschließungsstraße im südlichen Geltungsbereich zu verzichten, um so das Dorf nicht weiter zu teilen; näheres kann der Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen entnommen werden. 

Die weitere private Stellungnahme bezieht sich im Grunde auf denselben Sachverhalt.

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen kann in der Sitzung ggf. weiter berichtet werden.

 

In der Sitzung des Bauausschusses vom 01.02.2022 wurden die Tabelle mit den vorläufigen Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen bereits wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Gutachten einzuholen.

Die entsprechenden Gutachten liegen nunmehr vor, sodass vorgeschlagen wird, den Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Weiter wurde in der Ausschusssitzung vom 01.02.2022 beschlossen, dass Abstimmungsgespräche mit der Dorfgemeinschaft zur Fortschreibung der Dorfrahmenplanung im Allgemeinen und insbesondere in den Bereichen Burgstraße/Kleinburgforder Straße/Ammerlandallee geführt werden sollen. Konkrete Gespräche fanden in der Zwischenzeit nicht statt, da, wie oben beschrieben, die Klärung der Kreuzungssituation mit dem Land erst abgewartet werden musste. Insofern werden diese Gespräche im Zuge der Auslegung der Unterlagen stattfinden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen - Vorhabenträger ist die SEG.


Anlage/n:

Tabellen mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen – Träger öffentlicher

Belange – Verbände – Private Stellungnahmen anonymisiert und Klartext (nichtöffentlich)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 BP 125 +129. FNP_Abwaegung_220126_Private_anonymisiert (116 KB)      
Anlage 3 3 BP 125 +129. FNP_Abwaegung_220126_TÖB (531 KB)      
Anlage 4 4 BP 125 +129. FNP_Abwaegung_220126_Verbände_ (333 KB)      
Stammbaum:
21/0981   129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 124 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0981-01   129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 125 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0981-03   129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 125 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße mit örtlichen Bauvorschriften - Sachstandsbericht   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0981-04   129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 125 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung- Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0981-05   129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 125 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Feststellung- und Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage