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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen und dem beschränkten erneuten Beteiligungsverfahren wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 66 D – Erweiterung Industriegebiet Moorburg - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Sachverhalt:Das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB des oben genannten Bebauungsplanes wurde vom 08.03.2024 bis einschließlich zum 10.04.2024 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme nach § 4 Absatz 2 BauGB aufgefordert worden.
Über die eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet. Stellungnahmen von privater Seite sind nicht eingegangen.
Die vom Landkreis Ammerland angeregten Punkte zum Lärmschutzgutachten wurden dem Fachplaner übermittelt; die Vorlage wird entsprechend zu gegebener Zeit um die Einschätzung des Planers ergänzt. Änderungen der Planzeichnung werden sich hierdurch voraussichtlich nicht ergeben.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss um Abschluss zu bringen.
Ergänzung 23.05.2024 Das Lärmschutzgutachten wurde überarbeitet und die bisher unberücksichtigten Vorbelastungen der Bebauungspläne Nr. 57, Nr. 57a und Nr. 66C einberechnet. So ergeben sich für den B-Plan 66D etwas geringere Lärmkontingente. Dies gilt sowohl für die Grund- als auch für die Zusatzkontingente tagsüber:
Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht betroffen sind, wurde bereits ein sog. ergänztes Verfahren nach § 4a III S. 4 BauGB durchgeführt, sodass von der Durchführung einer erneuten Auslegung verzichtet wurde. Die Einholung der Stellungnahmen wurde auf die betroffene Öffentlichkeit - explizit dem Vorhabenträger beschränkt. Die Zustimmung steht noch aus; in der Sitzung des Bauausschusses wird hierüber berichtet.
Der Rat wird gebeten, der Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs sowie dem beschränkten Beteiligungsverfahren zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen Aktualisiertes Lärmschutzgutachten (nachgereicht 23.05.2024) Bebauungsplan 66 D – Planzeichnung (nachgereicht 27.05.2024)
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