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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt. Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 128 – Klinikzentrum Westerstede - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:Die Entwürfe der o.g. Bauleitplanung haben in der Zeit vom 28.09.2023 bis einschließlich 30.10.2023 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Westerstede ausgelegen. Über die Auslegung ist entsprechend der Hauptsatzung durch öffentliche Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung am 20.09.2023 sowie über das Internetportal der Stadt Westerstede informiert worden. Die Unterlagen konnten darüber hinaus über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Feststellungs- und Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung veröffentlicht. Gleichzeitig sind im genannten Zeitraum die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt worden, worüber diese gesondert informiert worden sind.
Im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellt. Es lässt sich zusammenfassen, dass lediglich redaktionelle Klarstellungen in der Begründung bzw. Übernahme von Leitungsverläufe in der Planzeichnung (Planstand der neuen Hauptwasserleitung des OOWV sowie Verlauf der Hauptschmutzwasserleitung) zu Änderungen geführt haben, die jedoch keine erneute Auslegung der Unterlagen erforderlichen machen.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch den Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Kosten des Verfahrens werden vom Landkreis Ammerland übernommen.
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen Planzeichnung Bebauungsplan (nachgereicht 19.02.2024) Planzeichnung Flächennutzungsplanänderung (nachgereicht 19.02.2024)
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