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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss vom 16.11.2021 umzusetzen und die Planungsleistungen bis zur Förderantragsstellung zu beauftragen.
Sachverhalt:In der letzten Herbstsitzung wurde gemäß Vorlagen Nr. 21/1013-02 neben der Einplanung von Haushaltsmitteln in 2024 zudem verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Beschluss vom 16.11.2021 umzusetzen und somit den erforderlichen Planungsauftrag zur Beantragung der Fördergelder beauftragen zu können. Beschlussentsprechend wurden im Haushaltsjahr 2024 nunmehr 250.000 € Planungsgelder eingeplant. Die Entscheidung, den oben genannten Beschluss zu realisieren, wurde auf die kommende Sitzung vertagt. Es sollte der Rücklauf aus den politischen Fraktionen abgewartet und dann abschließend entschieden werden. Im Fall einer positiven Entscheidung ist die Planungsvergabe mit den Förderstellen abzustimmen, da auch diese Leistung grundsätzlich förderfähig ist. Die für eine Antragsstellung erforderlichen Planungsunterlagen und Kostenermittlungen könnten frühestens im Mai 2025 bei den Förderstellen eingereicht werden. Erfahrungsgemäß wäre bestenfalls Anfang 2026 mit den Fördermittelzusagen zu rechnen, so dass danach mit der Maßnahme begonnen werden könnte.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Keine
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