Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes W8 - Quartier zwischen Wilhelm-Geiler-Straße und Gartenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften einschl. Begründung wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut im Internet veröffentlicht. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Sachverhalt:Die Veröffentlichung im Internet des o.g. Verfahrens wird im Zeitraum vom 20.04.2024 bis einschl. 21.05.2024 durchgeführt. Die Unterlagen können über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden, ergänzend werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Westerstede ausgelegt. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de, Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 21.05.2024 gegeben.
Nach Fristende wird das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.
Die Beschlussvorlage wird nach Fristende ergänzt.
Ergänzung 22.05.2024 Im Verfahren sind Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgerinnen und Bürger eingegangen.
Seitens der Bürgerinnen und Bürger sind zwei Stellungnahmen hinsichtlich von zu erhalten festgesetzten Bäumen eingegangen, die in der Realität entweder nicht mehr vorhanden sind, oder sich aufgrund von bestehenden Sturmschäden als abgängig erwiesen. Des Weiteren wurde es als positiv aufgenommen, dass der Spielplatz „Hans-Oetken-Padd“ als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt wurde, jedoch sei die Ausstattung der Spiel- und Nebenfläche verbesserungswürdig.
Seitens des Landkreises Ammerland wurden Bedenken hinsichtlich der Lärmsituation geäußert und von dort die Untersuchung des Verkehrslärms als auch der gewerblichen Immissionen angeregt. Das Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz, IEL, Aurich, wurde bereits gebeten, eine entsprechende gutachterliche Untersuchung zu erstellen.
Die Ergebnisse werden voraussichtlich noch nicht zur Sitzung des Bauausschusses vorliegen, jedoch wird der Bauausschuss nun schon beteiligt. Die Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses wird insofern auf einen der nächsten Verwaltungsausschüsse vertagt. Aufgrund des neuen Lärmschutzgutachtens sind die Grundzüge der Planung betroffen und eine erneute Veröffentlichung im Internet ist erforderlich.
Die Verwaltung schlägt somit vor, die erneute Veröffentlichung im Internet zu beschließen Die Möglichkeiten des § 4 a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB werden in Anspruch genommen, sodass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Veröffentlichung im Internet sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage reduziert wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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