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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 133. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt. Den Abwägungsvorschlägen und dem beschränkten erneuten Beteiligungsverfahren wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 66 C – Spedition Grüßing - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:Das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB des oben genannten Bebauungsplanes wurde vom 14.03.2024 bis einschließlich zum 15.04.2024 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme nach § 4 Absatz 2 BauGB aufgefordert worden.
Über die eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Feststellungsbeschluss (FNP-Änderung) und durch Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) zum Abschluss zu bringen.
Ergänzung 23.05.2024
Die Anregungen des Landkreises Ammerland zum Lärmschutzgutachten wurden dem Büro LUX, Oldenburg, weitergeleitet. Infolgedessen wurde das Gutachten überarbeitet; es ergeben sich Verschiebungen des maßgeblichen Außenlärmpegels (MALP), die in der Planzeichnung übernommen wurden. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht betroffen sind, wurde bereits ein sog. ergänztes Verfahren nach § 4a III S. 4 BauGB durchgeführt, sodass von der Durchführung einer erneuten Auslegung verzichtet wurde. Die Einholung der Stellungnahmen wurde auf die betroffene Öffentlichkeit - explizit dem Vorhabenträger beschränkt. Die Zustimmung wurde bereits erteilt.
Der Rat wird gebeten, der Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs sowie dem beschränkten Beteiligungsverfahren zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Kostenträgerschaft obliegt dem Vorhabenträger (Grüßing)
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen, aktualisiert 23.05.2024 (Ergänzungen zum Lärmschutz) Aktualisiertes Lärmschutzgutachten (nachgereicht 23.05.2024) Bebauungsplan 66C – Planzeichnung (nachgereicht 27.05.2024) 133. Änderung des Flächennutzungsplanes – Planzeichnung (wird nachgereicht)
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