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Vorlage - 19/0562-01  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 28j - Hössengebiet, Weshorn - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung - Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
19/0562
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
03.06.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen des Bebauungsplanes Nr. 28j – Hössengebiet, Weshorn, sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). 

 

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Sachverhalt:

Für den oben genannten Bebauungsplan wurde vom 11.04.2019 bis einschließlich 30.04.2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden.

Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Im Anschreiben sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Hierfür wurde den Behörden eine Frist bis zum 10.05.2019 gegeben.

 

Es sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen.

Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro NWP eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet, die als Anlage beigefügt ist.

 

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt, was verfahrensrechtliche Vereinfachungen mit sich bringt. Der Vorteil ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss, sondern im Zuge einer Berichtigung angepasst werden kann; hier die 125. Berichtigung.

 

Es wird gebeten, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und den Beschluss zur Auslegung der Planunterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu fassen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2017

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

15.000 (-)

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 

 

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Anlage/n:

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschriften – Ergänzung 24.05.2019 – Ammerländer Wasseracht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwä_BPlan 28j nach 4-1_ Ergänzuung AWA_190521 (301 KB)      
Stammbaum:
19/0562   Bebauungsplan Nr.28j - Hössen, Weshorn - im Verfahren nach § 13b BauGB - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0562-01   Bebauungsplan Nr. 28j - Hössengebiet, Weshorn - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung - Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0562-02   Bebauungsplan Nr.28j - Hössen, Weshorn - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung- Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage