Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen des Bebauungsplanes Nr. 28j – Hössengebiet, Weshorn, sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Für den oben genannten Bebauungsplan wurde vom 11.04.2019 bis einschließlich 30.04.2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Im Anschreiben sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Hierfür wurde den Behörden eine Frist bis zum 10.05.2019 gegeben.
Es sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro NWP eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet, die als Anlage beigefügt ist.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt, was verfahrensrechtliche Vereinfachungen mit sich bringt. Der Vorteil ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss, sondern im Zuge einer Berichtigung angepasst werden kann; hier die 125. Berichtigung.
Es wird gebeten, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und den Beschluss zur Auslegung der Planunterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschriften – Ergänzung 24.05.2019 – Ammerländer Wasseracht
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||