Die anliegende Haushaltssatzung 2017 wird beschlossen.
Darüber hinaus nimmt die Stadt Westerstede die Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 1 der Kommunalhaushalts- u. – kassenverordnung in Anspruch, wonach die geringwertigen Vermögensgegenstände (150-1000 €) nach wie vor als Sammelposten geführt werden dürfen.
21.11.2016 - Haushaltsausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Die anliegende Haushaltssatzung 2017 wird beschlossen.
Darüber hinaus nimmt die Stadt Westerstede die Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 1 der Kommunalhaushalts- u. – kassenverordnung in Anspruch, wonach die geringwertigen Vermögensgegenstände (150-1000 €) nach wie vor als Sammelposten geführt werden dürfen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
13.12.2016 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 6.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Die anliegende Haushaltssatzung 2017 wird beschlossen.
Darüber hinaus nimmt die Stadt Westerstede die Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 1 der Kommunalhaushalts- u. – kassenverordnung in Anspruch, wonach die geringwertigen Vermögensgegenstände (150-1000 €) nach wie vor als Sammelposten geführt werden dürfen.