Die Verwaltung wird gebeten, die endgültige Fassung der Richtlinien der JHK-Stiftung für die Überlassung des Jaspershofes an Dritte in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt vorzulegen.
Bis dahin sind die Bestimmungen dieses Entwurfs der Nutzungsrichtlinien bei Überlassung der bereits fertig gestellten Räume an Dritte entsprechend anzuwenden.
13.02.2017 - Kulturausschusses
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die endgültige Fassung der Richtlinien der JHK-Stiftung für die Überlassung des Jaspershofes an Dritte mit der Änderung des § 5 in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses für den Rat der Stadt vorzulegen. Bis dahin sind die Bestimmungen dieses Entwurfs der Nutzungsrichtlinien bei Überlassung der bereits fertig gestellten Räume an Dritte entsprechend anzuwenden
Der Entwurf der Richtlinien ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt. .