Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 108. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 118 –Sondergebiet Erlebnishof - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
22.11.2016 - Bauausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 108. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 118 –Sondergebiet Erlebnishof - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).