Der Geltungsbereich der Planung wird um Flächen entlang der ‚Liebfrauenstraße‘ erweitert. Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 104. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 106 A Gewerbegebiet Westerstede-West - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
22.11.2016 - Bauausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Geltungsbereich der Planung wird um Flächen entlang der ‚Liebfrauenstraße‘ erweitert. Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 104. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 106 A Gewerbegebiet Westerstede-West - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).