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Vorlage - 18/0517-01-01  

 
 
Betreff: EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmaktionsplan - Fortschreibung und Beschluss über die frühzeitig Mitwirkung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
18/0517-01
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hinrichs, Rolf
Beratungsfolge:
Bauausschuss
06.11.2023 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der vom Rat der Stadt Westerstede am 26.03.2019 beschlossene Lärmaktionsplan wird fortgeschrieben.

Die Verwaltung wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Phase 1) in der Form beauftragt, dass der als Anlage 2 beigefügte „Lärmaktionsplan - Teil 1: Ergebnisse der Lärmkartierung“ nach Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für zwei Wochen im Rathaus der Stadt Westerstede zur Einsicht öffentlich ausgelegt und parallel im Internet zur allgemeinen Einsicht bereitgestellt wird. Die Öffentlichkeit wird dabei ein Angebot zur Äußerung und Mitwirkung eingeräumt.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Westerstede hat mit Beschluss vom 26.03.2019 den Lärmaktionsplan (LAP) der Stadt Westerstede (Anlage 1) aufgestellt, der nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtend aufzustellen ist. Hierzu darf auf die früheren Beratungen, u. a. Beschlussvorlage Nr. 18/0515-01, verwiesen werden. Hierbei handelt es sich um einen laufenden Prozess, der uns weiterhin begleiten, sich in den nächsten Jahren inhaltlich verändern und entsprechend weiterentwickelt wird. 

 

Der LAP muss nunmehr in der vierten Runde auf der Basis der aktuellen Kartierungen (erstellt vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim) überprüft, fortgeschrieben und nach den Beteiligungsverfahren vom Rat neu beschlossen werden. Die Kartierungsergebnisse 2022 und eine interaktive Karte sind hier zu finden:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/larmschutz/eu_umgebungslarm/aktuelle_kartierungsergebnisse/aktuelle-kartierungsergebnisse-157342.html

 

Die für Westerstede relevanten Ergebnisse und Darstellungen sind vom beauftragten Planungsbüro RP Schalltechnik, Osnabrück, zusammenfasst und beschrieben worden. Die Unterlagen sind der Anlage 2 „Lärmaktionsplan - Runde 4 -Teil 1: Ergebnisse der Lärmkartierung“ – zu entnehmen, wobei ausdrücklich auf die Punkte 2.3 Belastungen der Hauptverkehrsstraßen“ und 4 Ergebnisse der Lärmkartierung“ hingewiesen wird.

Beim Vergleich der alten und neuen Unterlagen ist leider eine direkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht mehr gegeben, was in der Anlage 2 ausführlich erläutert wird.

 

Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, ähnlich wie es auch bei der Bauleitplanung praktiziert wird; der Verfahrensablauf wird in der Anlage 2 Punkt 1 Einleitung“ beschrieben. Das gesamte Verfahren muss bis zum 18.07.2024 mit der Berichterstattung über das Land an die EU abgeschlossen werden.

In der nun anstehenden Phase 1 wird die Öffentlichkeit frühzeitig zur Mitwirkung eingeladen. Dazu gehört die Unterrichtung der Bevölkerung im Plangebiet, z. B. durch die Presse und das Internet oder auf sonstige geeignete Weise.

Gegenstand der Unterrichtung sind:

• die Ergebnisse der Lärmkartierung (zusammenfassender Bericht und die Lärmkarten)

• die Erforderlichkeit der Planaufstellung bzw. -überprüfung

• die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung.

Diese Informationen sind der Anlage 2 zu entnehmen, die noch in diesem Jahr veröffentlich werden soll.

Anfang nächsten Jahres soll dann im Bauausschuss erneut beraten und die Phase 2 des Beteiligungsverfahrens beschlossen werden. Zu dieser Sitzung wird dann auch das beauftragte Fachbüro anwesend sein, was wegen Terminüberschneidungen zu dieser Sitzung leider nicht möglich war.

Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 

Weitere allgemeine Informationen sind hier zu finden:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/larmschutz/eu_umgebungslarm/larmaktionsplanung/laermaktionsplanung-8808.html

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Planungsleistung und öffentliche Bekanntmachungen liegen bei ca. 5.000,00 €.

 


Anlage/n:

1. Lärmaktionsplan vom 26.03.2019

2. Lärmaktionsplan - Runde 4 -Teil 1: Ergebnisse der Lärmkartierung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-01-03-Westerstede-PN18-087-05-Lärmaktionsplan-Stufe3 Final (5964 KB)      
Anlage 2 2 2023-10-11-Westerstede-PN23-165-01-L#rmkartierung-LAP-Runde4 (4431 KB)      
Stammbaum:
18/0517   EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmaktionsplan - Entwurf - Öffentlichkeitsbeteiligung   Bauamt   Beschlussvorlage
18/0517-01   Lärmaktionsplan für die Stadt Westerstede   Bauamt   Beschlussvorlage
18/0517-01-01   EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmaktionsplan - Fortschreibung und Beschluss über die frühzeitig Mitwirkung der Öffentlichkeit   Bauamt   Beschlussvorlage
18/0517-01-02   EU-Umgebungslärmrichtlinie-Lärmaktionsplan:Fortschreibung und Beschluss über die Mitwirkung   Bauamt   Beschlussvorlage