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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Lärmaktionsplan für die Stadt Westerstede beschlossen. Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung vom 20.02.2024 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 06.02.2024 die Fortschreibung des vom Rat der Stadt Westerstede am 26.03.2019 beschlossenen Lärmaktionsplanes sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung (Phase 2) beschlossen.
Die in der frühzeitigen Mitwirkung hervorgebrachten Stellungnahmen wurden in dem Entwurf des Lärmaktionsplanes berücksichtigt. Dieser hat in der Zeit vom 05.04.2024 bis einschließlich 07.05.2024 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Westerstede öffentlich ausgelegen. Darüber hinaus waren die Unterlagen über das Internet einsehbar. Während des Zeitraums der Veröffentlichung konnten Anregungen/Stellungahmen vorgebracht werden. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ und auf der Internetseite der Stadt Westerstede.
Während des o.g. Zeitraumes wurden insgesamt 15 Stellungnahmen abgegeben. Seitens der Öffentlichkeit haben der BUND Ammerland sowie insgesamt zwölf Bürgerinnen und Bürger jeweils eine Stellungnahme abgegeben. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger haben sich dabei auf die Verkehrssituation in Linswege bezogen. Dort wird eine Verkehrsberuhigung gefordert. Durch die Fachbehörden (Landkreis Ammerland und Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)) wurden keine Bedenken geäußert oder Anregungen vorgebracht. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger / BUND werden an das Straßenverkehrsamt, Landkreis Ammerland, sowie dem Träger der Straßenbaulast, dem Land Niedersachsen, weitergeleitet und im Lärmaktionsplan der Stadt Westerstede thematisiert und abgewogen.
In der Sitzung des Rates am 18.06.2024 soll der Beschluss über den Lärmaktionsplan erfolgen. Das gesamte Verfahren muss bis zum 18.07.2024 mit der Berichterstattung über das Land an die EU abgeschlossen werden.
Weitere allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung sind hier zu finden: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/larmschutz/eu_umgebungslarm/larmaktionsplanung/laermaktionsplanung-8808.html
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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