Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Öffentlichkeitsbeteiligung (Phase 2) in der Form beauftragt, dass der Lärmaktionsplan nach Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für einen Monat im Internet zur allgemeinen Einsicht bereitgestellt und parallel im Rathaus der Stadt Westerstede zur Einsicht öffentlich ausgelegt wird. Der Öffentlichkeit wird dabei die Möglichkeit zur Äußerung und Mitwirkung eingeräumt. Weiter werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingeholt, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung vom 07.11.2023 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 06.11.2023 die Fortschreibung des vom Rat der Stadt Westerstede am 26.03.2019 beschlossenen Lärmaktionsplanes sowie die Durchführung der frühzeitigen Mitwirkung der Öffentlichkeit (Phase 1) beschlossen.
Der „Lärmaktionsplan – Teil 1: Ergebnisse der Lärmkartierung“ hat in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 11.12.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Westerstede öffentlich ausgelegen. Darüber hinaus waren die Unterlagen über das Internet einsehbar. Während des Zeitraums der Veröffentlichung konnten Anregungen/Stellungahmen vorgebracht werden. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ und auf der Internetseite der Stadt Westerstede.
Während der o.g. Zeitraumes wurden zwei Stellungnahmen abgegeben. Seitens der Öffentlichkeit hat der BUND Ammerland und seitens der Behörden der Landkreis Ammerland jeweils eine Stellungnahme abgegeben.
Darüber hinaus wurden die Anregungen und Hinweise, die während der Sitzung des Bauausschusses vom 06.11.2023 vorgetragen wurden, dem beauftragten Planungsbüro zur Auswertung übermittelt. Herr Pröpper vom Planungsbüro RP Schalltechnik, Osnabrück, wird an der Sitzung des Bauausschusses teilnehmen und die Ergebnisse, die eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf des Lärmaktionsplanes erläutern.
Während der ersten Phase wurden lediglich die Ergebnisse der Lärmkartierungen veröffentlicht – nunmehr soll in der zweiten Phase der eigentliche Lärmaktionsplan mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden folgen.
Für eine EU-Richtlinien-konforme Erarbeitung des Lärmaktionsplanes ist es erforderlich, die Öffentlichkeit zu informieren und diese zu beteiligen (§ 47 d BImSchG). Vorschriften, in welcher Form diese Beteiligung zu erfolgen hat, bestehen nicht. So können beispielhaft Anhörungs- oder Erörterungstermine, Workshops, oder andere Möglichkeiten je nach Anzahl der betroffenen Personen genutzt werden, um die Öffentlichkeit zu informieren. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Öffentlichkeit durch die Auslegung des Lärmaktionsplans zu informieren. Für die Dauer von einem Monat werden die Unterlagen ausgelegt und auf der Internetseite der Stadt bereitgestellt, so dass die Öffentlichkeit Gelegenheit hat, sich zu informieren und sich zu beteiligen. In der Sitzung des Rates im Juni 2024 soll dann der Beschluss über den Lärmaktionsplan nach Behandlung etwaig eingegangener Stellungnahmen im Bauausschuss im Mai 2024 erfolgen. Das gesamte Verfahren muss bis zum 18.07.2024 mit der Berichterstattung über das Land an die EU abgeschlossen werden.
Weitere allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung sind hier zu finden: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/larmschutz/eu_umgebungslarm/larmaktionsplanung/laermaktionsplanung-8808.html
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Lärmaktionsplan (wird nachgereicht)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||