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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt. Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 57B Teilbereich A – Moorburg, Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:Das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB des oben genannten Bauleitplanverfahrens wurde vom 22.01.2025 bis einschließlich zum 24.02.2025 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme nach § 4 Absatz 2 BauGB aufgefordert worden.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellen, die kurzfristig nach Fristende nachgereicht wird. Die Beschlussvorlage wird ggf. ergänzt.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Feststellungsbeschluss (FNP-Änderung) und durch Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) zum Abschluss zu bringen.
Ergänzung 26.02.2025 Über die eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet. Stellungnahmen von privater Seite sind nicht eingegangen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Veröffentlichung Hinweisbekanntmachung
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (nachgereicht 26.02.2025) 132. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung (wird nachgereicht) Bebauungsplan Nr. 57B Teilbereich A – Moorburg, Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften, Planzeichnung (wird nachgereicht)
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