Die anliegende Richtlinie der Stadt Westerstede über die personelle Besetzung von Kindertagesstätten wird mit Wirkung vom 01.01.2023 beschlossen. Gleichzeitig wird die bisherige Regelung der Stadt Westerstede zum Personaleinsatz außer Kraft gesetzt. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die damit verbundenen zusätzlich bereitzustellenden Haushaltsmittel und Personalstellen.
15.11.2022 - Sozialausschuss
Ö 7 - (offen)
Beschluss:
Die anliegende Richtlinie der Stadt Westerstede über die personelle Besetzung von Kindertagesstätten wird mit Wirkung vom 01.01.2023 beschlossen. Gleichzeitig wird die bisherige Regelung der Stadt Westerstede zum Personaleinsatz außer Kraft gesetzt. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die damit verbundenen zusätzlich bereitzustellenden Haushaltsmittel und Personalstellen. Gleichzeitig werden 5 Wochen Schließzeiten festgelegt, wovon 3 Wochen auf die Sommerferien fixiert sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
20.12.2022 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 6.4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die anliegende Richtlinie der Stadt Westerstede über die personelle Besetzung von Kindertagesstätten wird mit Wirkung vom 01.01.2023 beschlossen. Gleichzeitig wird die bisherige Regelung der Stadt Westerstede zum Personaleinsatz außer Kraft gesetzt. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die damit verbundenen zusätzlich bereitzustellenden Haushaltsmittel und Personalstellen.
Abstimmungsergebnis:
-mit 31 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen-