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Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 321.000 € werden gem. § 117 NKomVG genehmigt.
Beschluss: Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 321.000 € werden gem. § 117 NKomVG genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
-mehrheitlich bei 1 Enthaltung-
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