Beschluss:
Die Zuständigkeit für die Unterhaltung der Ehrenmäler zu Ehren der gefallenen Soldaten der beiden Weltkriege verbleibt weiterhin bei den Dörfern. Wenn für Unterhaltungsmaßnahmen im Dorf nicht vorhandene technische Ausrüstung (z.B. Steiger) benötigt wird oder Fachkenntnisse erforderlich sind, leistet das Baubetriebsamt im Rahmen ihrer Kapazitäten und Möglichkeiten Unterstützung.
Es ergeht der Auftrag an die Verwaltung, gemeinsam mit der Dorfgemeinschaft Ihausen eine Lösung zu suchen, um die Instandsetzung des Ehrenmals voranzutreiben.