Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen des Bebauungsplanes Nr. 28j – Hössengebiet, Weshorn, sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).