Beschlussvorschlag an den Rat:
Die Grundstücke in dem Wohnbaugebiet „Hessen - Weihern“ werden an die zukünftigen Bewerberinnen und Bewerber nach den anliegend aufgezeigten Vergabekriterien unter Berücksichtigung folgender Änderungen vergeben:
- Mindeststärke pro Bewerbergruppe: 1 Bauplatz
- Rundungsregelung: mathematisch
- Keine Vertragsstrafe bei Vermietung
- Karenzzeit Kauf weiteres Grundstück von SEG/Stadt: 15 Jahre
- Schwangerschaft: einfacher Nachweis ohne Bindung an Dauer Schwangerschaft
Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, über die Bauplatzvergaben im Einzelfall zu entscheiden. Im Falle der Rückgabe einzelner Plätze können diese ohne erneuten Beschluss an Bewerber vergeben werden, die bereits eine Zusage für einen anderen Bauplatz in diesem Baugebiet hatten.