Beschluss:
a)
Der Ausbau der Haltestellen wird gemäß den Vorgaben der ÖPNV-Förderung umgesetzt, sofern die Fördermittel vom Zweckverband Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen (ZVBN) bewilligt werden. Im Haushalt 2023 sind für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 20.000,- Euro als Eigenanteil einzuplanen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2023.
b)
Die Neugestaltung der Bushaltstelle „Am Stümmel“ wird entsprechend den Regelungen der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) realisiert, wenn die Fördergelder von dort und ebenso vom ZVBN bewilligt werden. Im Haushalt 2023 sind für dieses Projekt Haushaltsmittel in Höhe von 9.000,- Euro als Eigenanteil einzuplanen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2023.
c) Der Ausbau der Bushaltestelle „Alte Schule“ auf der Langebrügger Straße wird gemäß den Vorgaben der ÖPNV-Förderung umgesetzt, sofern die Fördermittel vom Zweckverband Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen (ZVBN) und der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) bewilligt werden. Es sind Mittel für das Haushaltsjahr in Höhe von 12.600,- Euro vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2023.