Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die 134. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.
Die Verwaltung wird für die Planung (134. FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 128 Klinikzentrum Westerstede) mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden im genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht.
Darüber hinaus wird eine Informationsveranstaltung durchgeführt.