Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 – Halsbek Mitte, mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13a BauGB - wird beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung (138. Änderung) angepasst.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht.