Beschluss:
Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen:
Dem Antrag des Stadtelternrates der Kindertagesstätten, die bisherige temporäre Reduktion der Krippengebühren um 10 % dauerhaft festzuschreiben, sowie die Bemessungsgrundlage der Stufen inflationsbedingt jeweils um 5.000 € nach oben anzupassen, wird gefolgt.