Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 129 – Halsbek Mitte, mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 138. Änderung (Berichtigung) angepasst.