Beschluss:
Zur Stabilisierung des Investitionsniveaus ist als Grundlage für die Investitionsplanung ein vierjähriges Investitionsprogramm mit 4,5 Mio. € pro Jahr aufzustellen. Das Investitionsprogramm ist im Rahmen der Haushaltsaufstellung jährlich anzupassen. Im Jahr 2020 findet eine Evaluierung statt.