Im Kindergartenjahr 2020/21 wird auf die Erhebung von Kitabeiträgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Dauer einer angeordneten oder einrichtungsbedingten Voll- oder Teilschließung während der Coronapandemie verzichtet, soweit diese die Dauer von mehr als zusammenhängend 5 Betreuungstagen übersteigt. Die Gebühr wird dann pro Woche um ¼ des festgesetzten Elternbeitrages reduziert.
16.11.2020 - Sozialausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:a) Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
b) Im Kindergartenjahr 2020/21 wird auf die Erhebung von Kitabeiträgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Dauer einer angeordneten oder einrichtungsbedingten Voll- oder Teilschließung während der Corona-Pandemie verzichtet, soweit diese die Dauer von mehr als zusammenhängend 5 Betreuungstagen übersteigt. Die Gebühr wird dann pro Woche um ¼ des festgesetzten Elternbeitrages reduziert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
15.12.2020 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 7.5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im Kindergartenjahr 2020/21 wird auf die Erhebung von Kitabeiträgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Dauer einer angeordneten oder einrichtungsbedingten Voll- oder Teilschließung während der Corona-Pandemie verzichtet, soweit diese die Dauer von mehr als zusammenhängend 5 Betreuungstagen übersteigt. Die Gebühr wird dann pro Woche um ¼ des festgesetzten Elternbeitrages reduziert.