Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes W5 für das beantragte Gebäude wird erteilt. Dies beinhaltet auch die Beseitigung/den Abriss der bestehenden baulichen Anlagen.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauherrn in Verbindung zu treten, um die Stellplatzsituation und die Platzgestaltung abzustimmen.