Den Abwägungsvorschlägen zur ersten öffentlichen Auslegung nach § 3 II BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4 II BauGB sowie zur erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4a III BauGB wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 127 – Ecke im Bereich Kuhlenstraße / An der Hössen – mit örtlichen Bauvorschriften – im Verfahren nach § 13a - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassungnebst Begründung als Satzung beschlossen.Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 131. Änderung (Berichtigung) angepasst.
22.08.2023 - Bauausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag an den Rat:
Den Abwägungsvorschlägen zur ersten öffentlichen Auslegung nach § 3 II BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4 II BauGBsowie zur erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4a III BauGB wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 127 – Ecke im Bereich Kuhlenstraße / An der Hössen – mit örtlichen Bauvorschriften – im Verfahren nach § 13a - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassungnebst Begründung als Satzung beschlossen.Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 131. Änderung (Berichtigung) angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
10.10.2023 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 5.2.1 - (offen)
Beschluss:
Den Abwägungsvorschlägen zur ersten öffentlichen Auslegung nach § 3 II BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4 II BauGB sowie zur erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4a III BauGB wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 127 – Ecke im Bereich Kuhlenstraße / An der Hössen – mit örtlichen Bauvorschriften – im Verfahren nach § 13a - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassungnebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 131. Änderung (Berichtigung) angepasst.