Beschlussvorschlag den Rat:
Die 1. Änderung der jeweiligen nachfolgenden Veränderungssperren zur Sicherung der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren – Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils ein Jahr - werden gemäß § 16 i.V.m. § 17 Abs.1 Satz 3 BauGB nach §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen:
a) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W2 - Nördlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften -
b) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W3 - Südlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften -
c) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W4 - Am Melmenkamp mit örtlichen Bauvorschriften -
d) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W5 - Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße mit örtlichen Bauvorschriften -
e) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W6 - Südlich Am Röttgen/Albert-Post-Platz mit örtlichen Bauvorschriften -
f) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W7 - Östliche Innenstadt mit örtlichen Bauvorschriften -