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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Hinweis auf die Sprachaufzeichnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit der Mitglieder, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 19.06.2023 |
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23/SO/17 |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Änderung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ammerland und den kreisangehörigen Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe |
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24/1630 |
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Ö 6 |
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Kita-Bedarfsplanung |
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24/1607 |
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Ö 7 |
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Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Kosten der Mittagsverpflegung, Anlage 1 der Satzung |
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23/1488-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadt Westerstede übernimmt ab dem Kindergartenjahr 2023/24 die Hauswirtschafts- und Bewirtschaftungskosten für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten. Die Nutzer zahlen künftig lediglich den reinen Essenspreis des Caterers als monatliche Pauschale ausgehend von 18,66 Betreuungstagen im Monat. Der Betrag ist jährlich zum 01.08. auf die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. § 2 Abs. 2 sowie Anlage 1 der Gebührensatzung werden entsprechend geändert. |
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26.02.2024 - Sozialausschuss |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen: Die Stadt Westerstede übernimmt ab dem Kindergartenjahr 2023/24 die Hauswirtschafts- und Bewirtschaftungskosten für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten. Die Nutzer zahlen künftig lediglich den reinen Essenspreis des Caterers als monatliche Pauschale ausgehend von 18,66 Betreuungstagen im Monat. Der Betrag ist jährlich zum 01.08. auf die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. § 2 Abs. 2 sowie Anlage 1 der Gebührensatzung werden entsprechend geändert.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
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18.06.2024 - Rat der Stadt Westerstede |
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Ö 14.1.1 - (offen) |
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Beschluss: Die Stadt Westerstede übernimmt ab dem Kindergartenjahr 2023/24 die Hauswirtschafts- und Bewirtschaftungskosten für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten. Die Nutzer zahlen künftig lediglich den reinen Essenspreis des Caterers als monatliche Pauschale ausgehend von 18,66 Betreuungstagen im Monat. Der Betrag ist jährlich zum 01.08. auf die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. § 2 Abs. 2 sowie Anlage 1 der Gebührensatzung werden entsprechend geändert.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-
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Ö 8 |
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Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Anlagen 3 (Regelbetreuung) und 4 (Sonderleistungen) |
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24/1609 |
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Ö 9 |
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Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Ferienbetreuung, Anlage 2 der Satzung
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24/1610 |
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Ö 10 |
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Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Erhebung der Gebühren bei angeordneten oder einrichtungsbedingten Schließzeiten |
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24/1606 |
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Ö 11 |
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Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen |
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24/1627 |
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Ö 12 |
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Anfragen und Hinweise |
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Ö 13 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 14 |
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Berichtspunkte für die nächste Ratssitzung |
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