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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Hinweis auf die Sprachaufzeichnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit der Mitglieder, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 19.06.2023 |
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23/SO/17 |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Änderung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ammerland und den kreisangehörigen Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe |
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24/1630 |
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Ö 6 |
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Kita-Bedarfsplanung |
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24/1607 |
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Ö 7 |
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Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Kosten der Mittagsverpflegung, Anlage 1 der Satzung |
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23/1488-01 |
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Ö 8 |
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Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Anlagen 3 (Regelbetreuung) und 4 (Sonderleistungen) |
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24/1609 |
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Ö 9 |
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Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Ferienbetreuung, Anlage 2 der Satzung
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24/1610 |
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Ö 10 |
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Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Erhebung der Gebühren bei angeordneten oder einrichtungsbedingten Schließzeiten |
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24/1606 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: § 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen wird dahingehend geändert, dass eine anteilige Gebührenerstattung erfolgt, wenn die Betreuung aus Gründen, die der Träger zu verantworten hat, nicht sichergestellt werden kann. Die Regelung wird bereits für das laufende Kindergartenjahr 2023/24 angewendet. |
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26.02.2024 - Sozialausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen: § 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen wird dahingehend geändert, dass eine anteilige Gebührenerstattung erfolgt, wenn die Betreuung aus Gründen, die der Träger zu verantworten hat, nicht sichergestellt werden kann. Die Regelung wird bereits für das laufende Kindergartenjahr 2023/24 angewendet.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
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18.06.2024 - Rat der Stadt Westerstede |
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Ö 14.1.2 - (offen) |
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Beschluss: § 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen wird dahingehend geändert, dass eine anteilige Gebührenerstattung erfolgt, wenn die Betreuung aus Gründen, die der Träger zu verantworten hat, nicht sichergestellt werden kann. Die Regelung wird bereits für das laufende Kindergartenjahr 2023/24 angewendet.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-
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Ö 11 |
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Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen |
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24/1627 |
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Ö 12 |
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Anfragen und Hinweise |
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Ö 13 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 14 |
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Berichtspunkte für die nächste Ratssitzung |
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