Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Teilbereich A:
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Die Unterlagen werden auch im Rathaus der Stadt Westerstede zur Einsicht bereitgestellt.
Teilbereich B
Die Verwaltung wird mit einer informellen Behördenbeteiligung auf Basis der Grundzüge der Planung beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird informell frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Die Unterlagen werden auch im Rathaus der Stadt Westerstede zur Einsicht bereitgestellt.