Der § 6 Abs. 1 Buchstabe f der Hauptsatzung der Stadt Westerstede ist wie folgt anzupassen:
„(1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung im Sinne des § 85 (1) Nr. 7 NKomVG gehören insbesondere folgende Aufgaben: (f) die Vergabe von Aufträgen und Lieferungen und Leistungen bis zu einem Wert von 50.000 Euro netto im Rahmen der nach dem Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel. Bei Vergaben über 20.000 Euro netto hat die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister dem Verwaltungsausschuss zu berichten.
09.12.2025 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der § 6 Abs. 1 Buchstabe f der Hauptsatzung der Stadt Westerstede ist wie folgt anzupassen:
„(1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung im Sinne des § 85 (1) Nr. 7 NKomVG ge-hören insbesondere folgende Aufgaben: (f) die Vergabe von Aufträgen und Lieferungen undLeistungen bis zu einem Wert von 50.000 Euro netto im Rahmen der nach dem Haushalts-plan zur Verfügung stehenden Mittel. Bei Vergaben über 20.000 Euro netto hat die Bürger-meisterin/ der Bürgermeister dem Verwaltungsausschuss zu berichten.