Beschlussvorschlag an den Rat:
Die ab dem 01. Mai 2020 während der Notbetreuungszeit in der Corona-Krise angemeldeten Betreuungszeiten werden wie folgt in Rechnung gestellt:
- im Krippenbereich nach der jeweiligen Sozialstaffel pro Betreuungsstunde
- im Kindergartenbereich nach dem jeweiligen Betreuungsstundensatz ab der 8. Betreuungsstunde.
Rückwirkend ab 16.03.2020 wird für die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in der Notbetreuung sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich ein Betrag in Höhe von 3,50 € pro Mittagessen in Rechnung gestellt.