Beschluss:
Die nach der Förderrichtlinie zum Sonderfonds Bildung berechtigten Antragssteller werden motiviert, entsprechende Anträge zur Behebung von Entwicklungsdefiziten zu stellen, über die in der nächsten Sitzung des Schulausschusses beraten werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich des „KoLA“-Programmes Kontakt mit der Kreisvolkshochschule aufzunehmen.