Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 C – vorhabenbezogener Bebauungsplan Spedition Grüßing Erweiterung wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (133. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.