Beschluss:
Bei folgenden Straßen wird die Teileinziehung gemäß § 8 des Nds. Straßengesetzes mit sofortiger Wirkung aufgrund fehlender Verkehrsbedeutung angeordnet:
a) Alte Ziegelei
Teilstrecke der Außenbereichsstraße „Alte Ziegelei“ in einer Länge von ca. 390m
b) Seggeriedenweg
Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße „Seggeriedenweg“ in einer Länge von ca. 180m,
c) Westerwischen
Teilstrecke der Außenbereichsstraße „Westerwischen“ in einer Länge von ca. 10m.
Die Einziehung ist gemäß § 8 Abs. Nds. Straßengesetz öffentlich bekannt zu machen.