Beschluss:
Es wird beantragt, dass die Verwaltung sich damit beschäftigt, die Installation von genehmigungsfreien PV Anlagen mit einer nicht titulierten Wechselrichterleistung pro Haushalt, Versorgungsanschluss pro Person einmalig mit einer Summe i. H. v. 100,00 Euro zu fördern. Der Gesamtförderbetrag soll 30.000,00 Euro betragen.