Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 127 einschl. Begründung wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Nach § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird.
13.06.2023 - Bauausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss:
Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 127 einschl. Begründung wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Nach § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird.