Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich von Fachbüros entsprechende Angebote vorlegen zu lassen, um die nachfolgenden Themenfelder in der Sitzung darzulegen:
a) Die planungsrechtlichen Möglichkeiten nach dem Baugesetzbuch in Bezug auf klima- und umweltschützender Vorschriften sowie insbesondere zur Umsetzung eines Wärmekonzeptes in neuen Baugebieten.
b) Die begleitenden technischen/rechtlichen Anforderungen zur Umsetzung eines Wärmekonzeptes in neuen Baugebieten (technische Anforderungen, Fördermöglichkeiten, Betreibermodelle, Anschluss- und Benutzungszwang und Kaufvertragsgestaltung mit grundbuchrechtlicher Absicherung).
Bei der Betrachtung sind die aktuelle Rechtslage und der Stand der Technik in die Betrachtung einzubeziehen.